AGB

Allgemeine Maklergeschäftsbedingungen


§ 1 Provionsanspruch

(1) Die Ursula Hölzer Immobilien (nachfolgend „Makler“ genannt) erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsangelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%).
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3% vom Kaufpreis
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften zwei Monatsmieten

(2) die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.


§ 2 Fälligkeit der Provision

(1) Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zustandegekommenen Kauf-,Miet- oder sonstigen Vertrages ist die übliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zur Zahlung fällig.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit des Maklervertrages seine Verkaufsabsicht aufgibt.

(3) Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.


§ 3 Mehrfachtätigkeit

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.


§ 4 Weitergabe von Informationen

Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen  -insbesondere des Nachweises- an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – im Fall des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.


§ 5 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.


§ 6 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.


§ 7 Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.


§ 8 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung über deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und – vermietung bzw.-verpachtung bleiben vorbehalten.


§ 9 Vertragsänderung, Schriftform

(1) Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

(2) Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.


§ 10 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.


§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die die Beteiligten bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.

U. Hölzer Immobilien   •   Terrassenweg 22   •   66953 Pirmasens   •   E-Mail: info@hölzer-immobilien.de   •   Telefon: 06331-42160   •   Telefax: 06331-78073
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